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Beihilfeberechtigte Beamte

Beihilfeberechtigte Beamte


Kranken­ver­si­che­rung für Beihilfeberechtigte

Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Einleitung Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften – kinderreic...mehr ]


Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

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