RundumSorglos-Jahresschutz
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Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
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Jahres-Reisekranken-Versicherung
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Allgemeine Tarifmerkmale | ||
Altersabgrenzung | ||
bis 64 Jahre/ ab 65 Jahre
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bis 64 Jahre/ ab 65 Jahre
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bis 64 Jahre/ ab 65 Jahre
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versicherbarerer Personenkreis | ||
- Einzelperson
- Paar: Als Paar gelten 2 Erwachsene. - Familie: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert. |
- Einzelperson
- Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. - Familie: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert. |
- Einzelperson
- Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. - Familie: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert. |
Geltungsbereich | ||
weltweit; Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an welchen
Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubsorte sind als politische Gemeinden einschließlich eines Umkreises von 50 km zu verstehen. |
weltweit; Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an welchen
Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubsorte sind als politische Gemeinden einschließlich eines Umkreises von 50 km zu verstehen. |
weltweit; Erstattung der Kosten u. a. für im Ausland
medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. |
Selbstbeteiligung | ||
wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
mit Selbstbeteiligung: - Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person. - Reisekranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland 100 Euro je Versicherungsfall. - Reisegepäck-Versicherung: 100 Euro je Versicherungsfall. |
wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
mit Selbstbeteiligung: - Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person. |
wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
mit Selbstbeteiligung: - Reisekranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland 100 Euro je Versicherungsfall. |
Maximal versicherbare Reisekosten | ||
ohne Selbstbeteiligung:
Einzelperson/Familie/Paar 12.000 Euro mit Selbstbeteiligung: Einzelperson 5.000 Euro Familie/Paar 10.000 EuroHinweis höherer Reisepreis: Die Jahres-Versicherungs-Pakete und die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung können durch Kombination mit der Einmal-Reiserücktritts-Versicherung um bis zu 10.000 Euro auf maximal 22.000 Euro Reisepreis erhöht werden. |
ohne Selbstbeteiligung:
Einzelperson/Familie/Paar 12.000 Euro mit Selbstbeteiligung: Einzelperson 5.000 Euro Familie/Paar 10.000 EuroHinweis höherer Reisepreis: Die Jahres-Versicherungs-Pakete und die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung können durch Kombination mit der Einmal-Reiserücktritts-Versicherung um bis zu 10.000 Euro auf maximal 22.000 Euro Reisepreis erhöht werden. |
für die Auslandsreisekranken nicht relevant
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Max. Reisedauer je Einzelreise | ||
45 Tage
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nicht relevant
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45 Tage
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Reiseart | ||
Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
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Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
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Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
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Abschlussfrist | ||
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
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Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
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Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
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Pandemie eingeschlossen | ||
ACHTUNG: Einschluss nur über "Ergänzungs-Schutz Covid-19" zur Hauptversicherung in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung möglich um den Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 sowie z.B. bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme zu ergänzen.
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ACHTUNG: Einschluss nur über "Ergänzungs-Schutz Covid-19" zur Hauptversicherung in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung möglich um den Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 sowie z.B. bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme zu ergänzen.
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Eingeschlossen, sofern Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden. Dies gilt für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März 2020 durch das Auswärtige Amt, somit auch rückwirkend bis zu diesem Datum. Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid-19-Virus, besteht in der Reisekranken-Versicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.
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Tarifbereich - Rücktritt-/ Abbruch | ||
Versicherte Risikopersonen | ||
Risikopersonen können sein:
Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten • Ehe- bzw. Lebenspartner • Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern • Enkel, Großeltern • Geschwister, Schwager, Schwägerinnen • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten • Cousins, Cousinen Betreuungspersonen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Familie, die gemeinsam gebucht hat Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss... 1 |
Risikopersonen können sein:
Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten • Ehe- bzw. Lebenspartner • Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern • Enkel, Großeltern • Geschwister, Schwager, Schwägerinnen • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten • Cousins, Cousinen Betreuungspersonen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Familie, die gemeinsam gebucht hat Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss... 2 |
nicht relevant, da keine Leistung für Rücktritt-/Abbruch
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Mitversicherte Hunde/ Katzen | ||
keine Leistung
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unerwartete Erkrankung oder schwerer Unfall | ||
- Heilbehandlungen im Ausland. - Kranken- und Gepäckrücktransporte - Bestattung im Ausland oder Überführung ins Heimatland |
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unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen | ||
Abgesichert, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. vor Abschluss der Versicherung seit mind. 6 Monaten keine Behandlung der Vorerkrankung stattfand (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
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Abgesichert, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. vor Abschluss der Versicherung seit mind. 6 Monaten keine Behandlung der Vorerkrankung stattfand (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
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keine Leistung
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Todesfall einer Risikoperson | ||
keine Leistung
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Schwangerschaft/-komplikationen | ||
keine Leistung
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Rücktritt | ||
Stornierungskosten | ||
bis max. versicherter Reisepreis
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bis max. versicherter Reisepreis
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keine Leistung
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Umbuchungskosten | ||
Umbuchungsgebühren werden bis max. zur
Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen würden, erstattet. |
Umbuchungsgebühren werden bis max. zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen würden, erstattet
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keine Leistung
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Verspätete Anreise | ||
bis max. alternativ anfallende Stornokosten
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bis max. alternativ anfallende Stornokosten
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keine Leistung
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Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel | ||
ja,
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 Euro pro Person - Kosten für Aufwendungen (z.B. Verpflegung und Unterkunft), maximal bis zu 100 Euro pro Person |
ja,
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 Euro pro Person - Kosten für Aufwendungen (z.B. Verpflegung und Unterkunft), maximal bis zu 100 Euro Person |
keine Leistung
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Verlust des Arbeitsplatzes | ||
keine Leistung
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Nachholtermin einer nicht bestandenen Prüfung | ||
keine Leistung
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Trennung | ||
keine Leistung
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gerichtliche Ladung | ||
keine Leistung
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Schaden am Eigentum | ||
wenn erheblicher Schaden am Eigentum entsteht durch:
- Feuer; Wasserrohrbruch; - Elementarereignisse; - Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: die Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich. |
wenn erheblicher Schaden am Eigentum entsteht durch:
- Feuer; Wasserrohrbruch; - Elementarereignisse; - Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: die Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich. |
keine Leistung
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Abbruch | ||
Zusätzliche Kosten für Rückreise | ||
keine Leistung
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Erstattung nicht genutzter Reiseleistung | ||
keine Leistung
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Kosten Reiseverlängerung bei Elementarereignis | ||
keine Leistung
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Kosten Reiseverlängerung bei Krankheit/Unfall | ||
keine Leistung
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Nachreisekosten Rundreise | ||
max. bis zum Wert
der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen |
max. bis zum Wert
der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen |
keine Leistung
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Tarifbereich - Kranken | ||
Ambulante stationäre Behandlungen | ||
keine Leistung
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Unaufschiebbare Operationen | ||
keine Leistung
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Zahnbehandlung | ||
keine Leistung
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Heilpraktiker | ||
wenn keine schulmedizinische Behandlung möglich ist
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keine Leistung
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wenn keine schulmedizinische Behandlung möglich ist
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Komplikationen Schwangerschaft | ||
keine Leistung
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Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen | ||
keine Leistung
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Medizinisch notwendige Hilfsmittel | ||
keine Leistung
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Prothesen und Herzschrittmacher | ||
keine Leistung
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Krankenrücktransport zum Wohnort | ||
wenn medizinisch sinnvoll
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keine Leistung
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wenn medizinisch sinnvoll
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Rücktransport Gepäck zum Wohnort | ||
sofern ein Krankenrücktransport erfolgt
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keine Leistung
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sofern ein Krankenrücktransport erfolgt
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Überführungskosten Todesfall zum Wohnort | ||
keine Leistung
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Bergungskosten | ||
bis max. 10.000 Euro
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keine Leistung
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bis max. 10.000 Euro
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Tarifbereich - Gepäck | ||
max. versicherter Gepäckwert | ||
Einzelperson: 2.000 Euro
Familie / Paar: 4.000 Euro (gilt auch für alleinreisende Partner / Kinder) |
keine Leistung
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keine Leistung
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Handys, Smartphones | ||
bis 50 % der Versicherungssumme. Als aufgegebenes Reisgepäck besteht kein Versicherungsschutz.
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keine Leistung
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keine Leistung
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EDV-Geräte (Tablets, Laptops) | ||
bis 50 % der Versicherungssumme. Als aufgegebenes Reisgepäck besteht kein Versicherungsschutz.
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keine Leistung
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keine Leistung
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Video, Film- und Fotoapparate | ||
bis 50 % der Versicherungssumme. Als aufgegebenes Reisgepäck besteht kein Versicherungsschutz.
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keine Leistung
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keine Leistung
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Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Ausweise, Visum | ||
nur amtlich Ausweise und Visa
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keine Leistung
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keine Leistung
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Sonstiges | ||
Besonderheiten | ||
Assistance-Leistungen inklusive
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Assistance-Leistungen inklusive
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Assistance-Leistungen inklusive
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Legende: = versichert (im Rahmen der Bedingungen) = nicht versichert = optional einschließbar